**Wichtiger Hinweis** Seit 07.03.2025 entfällt die Mehrwertsteuerbefreiung für PV Anlagen jedoch nicht bei uns…. “ Ihr Vorteil bleibt bis zu -20% auf Photvoltaik-Anlagen!

Neue PV -Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp müssen bis zum 06.03.2025 nachweislich abgeschlossen worden sein sowie die Anlage bis zum 01.01.2026 installiert werden. Verträge die am 07.03.2025 oder später abgeschlossen werden, kommen nicht mehr in den Genuss der USt. Befreiung, jedoch kommen Sie bei uns auf den Genuß eines zusätzlichen Rabattes von 20% auf Ihre neue PV Anlage. Gleich jetzt im Konfigurator anfragen und bares Geld sparen!